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Der IslaCanaria.Net Spanisch-Tipp |
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Ihnen fehlen spanische Buchstaben oder Charakter? Ab- und an brauchen Sie jedoch ein ñ oder ein umgekehrtes Ausrufe- oder Fragezeichen ¡ ¿ |
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Um spanische Buchstaben zu tippen, müssen Sie die Taste 'ALT' auf ihrer Tastatur gedrückt halten und gleichzeitig die unten aufgeführten Nummern für den jeweilig benötigten Buchstaben eintippen. Benutzen Sie dazu bitte den Zahlenblock (nummerisch) rechts an Ihrer Tastatur. Mit den Zahlen im oberen Teil der Tastatur können die spanische Buchstaben nicht angezeigt werden. |
Sonderbuchstaben der spanischen Tastatur über ALT+Nummernblock:
á erreichen Sie mit 'Alt' und 160 é erreichen Sie mit 'Alt' und 130 í erreichen Sie mit 'Alt' und 161 ó erreichen Sie mit 'Alt' und 162 ú erreichen Sie mit 'Alt' und 163 ¿ erreichen Sie mit 'Alt' und 168 ¡ erreichen Sie mit 'Alt' und 173 ñ erreichen Sie mit 'Alt' und 164 Ñ erreichen Sie mit 'Alt' und 165 | Bild schließen |
IslaCanaria.Net zeigt auch bewegte Bilder und zwar in
Form von Flash-Videos. Videos von den Kanareninseln, Gran Canaria, Teneriffa,
Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, El Hierro und La Gomera im Internet. Jeder
kennt das Zitat 'Bilder sagen mehr als 1000 Worte'. Mit bewegten Bildern -
Videos können Sie sich ein Bild zu den Nachrichten, Artikeln und Events auf den
kanarischen Inseln machen. IslaCanaria.Net bringt 'Bewegung ins Spiel' und regt
mit Online-Videos vielleicht ihre Emotionen an. Videos von den einzelnen Inseln
der Kanaren und Events kurz, knackig, auf den Punkt und dabei noch informativ. -
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Gran Canaria EU-Info |
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Da man sogar Residenten auf den Kanaren, im speziellen Fall auf Gran Canaria trifft, die der felsenfesten Überzeugung sind, die Kanaren würden nicht zur EU (Europäische Union) gehören, soll anhand dieses Artikels Aufklärung betrieben werden. - Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen Territorium und sind vollständig in die Europäische Union integriert. - Die Kanarischen Inseln gehören sowohl zur Europäischen Union als auch zum europäischen Zollgebiet aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern! Auf den Inseln gilt das Recht der Europäischen Gemeinschaft, wobei in einigen Bereichen vorteilhaftere Sondervorschriften gelten, die der großen Entfernung zum übrigen Territorium der EU Rechnung tragen und die Nachteile der Insellage ausgleichen sollen.
Z.B. die Sonderzone "ZEC"
Die Kanarische Sonderzone "Zona Especial Canaria",Kurz - "ZEC" wurde im Rahmen des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren geschaffen, mit dem Ziel, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Kanarischen Inseln zu fördern und die Wirtschaftsstrukturen des Archipels zu erweitern. Die Kanarische Sonderzone ist im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt worden und die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2008 in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung nach Ablauf dieser Zeit ist möglich. - Eine direkt spürbare Vergünstigung durch den "ZEC-Status" ist die "IGIC" (Impuesto General Indirecto Canario) hierbei handelt es sich um eine den Endverbraucher belastende indirekte Steuer, die der deutschen Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit der IGIC ist ihr reduzierter Satz von z.Zt. 5,0%.
Ausfuhr nach EU-Mitgliedsländern:
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Vorsicht ist jedoch geboten bei Angeboten, die sogar in einigen hiesigen Zeitschriften darauf abzielen die Unwissenheit EU-Reisender auszunutzen - Hier soll dem Kanaren Besucher glaubhaft gemacht werden, er dürfe die "normalen" EU-Mengen an Zigaretten- und / oder Alkoholischen Getränken von den Kanaren in ein EU-Mitgliedsland einführen, bzw. sich von einem der dafür Werbenden zusenden lassen - Finger weg!
- denn. . .
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Wie weiter oben aufgeführt gehören die Kanaren nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise aus den Kanaren z.B. nach Deutschland gelten auf Grund ihres speziellen steuerrechtlichen Status ebenfalls die Regelungen zu den Reisefreigrenzen für Waren aus Drittländern (nicht EU-Ländern) die da wären:
bei Tabakwaren:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
bei Alkohol und alkoholhaltigen Getränken:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine.
Falls Ihre "Reisemitbringsel" die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Doch nicht nur die Kanaren bilden eine Ausnahme zum EU-Steuergebiet. Die nachfolgend aufgeführten Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern:
die britischen Kanalinseln
die Überseedépartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana)
die Kanarischen Inseln
die Alandinseln
der Berg Athos in Griechenland.
Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten auf Grund ihres speziellen steuerrechtlichen Status ebenfalls die Regelungen zu den Reisefreigrenzen für Waren aus Drittländern. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.
Quellen der Recherche:
Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft
Abweichungen z.B. wegen Geografischen Besonderheiten
Zoll- oder Steuerrechtliche Sondergebiete
Webauftritt der ZEC - Zona Especial Canaria
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