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| Spanien / Kanaren - Die spanische Verkehrsbehörde hat Rasern und Rowdies mit dem (seit 01.Juli) eingeführten Punkteführerschein (Permiso por Puntos) nun den Kampf angesagt. | Kanaren Nachrichten für den 07.07.2006 Spanien / Kanarische Inseln - Die 'Sache' mit den Punkten, oder: Wieviele Punkte verliere ich für was? - Überhöhte Geschwindigkeit, übermäßiger Alkoholkonsum und Unaufmerksamkeit sind die häufigsten Ursachen für die hohe Zahl an Verkehrsunfällen auf spanischen Straßen. Allein im vergangenen Jahr starben Spanienweit mehr als 3.000 Menschen. Die spanische Verkehrsbehörde hat Rasern und Rowdies mit dem (seit 01.Juli) eingeführten Punkteführerschein (Permiso por Puntos) nun den Kampf angesagt. Nachfolgend finden unsere Leser die wichtigsten Informationen zum 'Permiso por Puntos'. Vollständige Infos gibt es unter: www.permisoporpuntos.es - Dort kann auch der aktuelle Punktestand unter Angabe von DNI-Nummer und Führerschein-Ausstellungsdatum abgefragt werden.
Punkte-Führerschein in Spanien inkl. auf den Kanarischen Inseln - seit 01.Juli in Kraft!
Wieviele Punkte habe ich? -
Jeder Fahrer hat anfänglich 12 Punkte Kredit, lediglich Anfänger mit unter drei Jahren Erfahrung und Personen, die ihren 'Lappen' nach einem Einzug zurück erhalten, haben nur 8 Punkte.
wieviele Punkte verliere ich für was? -
Die Höchstzahl von sechs Punkten verliert ein Fahrer bei Trunkenheit am Steuer, wenn er mehr als das Doppelte der zugelassene Menge von 0,5 Promille (für Berufsfahrer und Personen, die ihren Führerschein kürzer als 2 Jahre besitzen, gilt 0,3 Promille) Alkohol im Blut hat, wer unter Drogeneinfluss fährt, wer in entgegengesetzter Fahrtrichtung unterwegs ist, wer sich der Alkohol- oder Drogenprobe entzieht, wer die zugelassene Geschwindigkeit um fünfzig Prozent überschreitet oder wer als Berufsfahrer fünfzig Prozent mehr als die zugelassene Zeit unterwegs ist.
Immerhin noch vier Punkte sind weg, wenn ein Fahrer unter Alkoholeinfluss, der den erlaubten Promille-Wert im Blut bis um das Doppelte überschreitet, wenn Autobahnen mit nicht dafür zugelassenen Fahrzeugen (unter 60 km/h), z.B.: Fahrräder, Mopeds, Traktoren, u.s.w befahren werden, bei Mitnahme von mehr als 50 % der für das jeweilige Fahrzeug zugelassenen Passagiere. Wenn ein Fahrzeugführer- oder Insasse Gegenstände auf die Fahrbahn wirft, welche Brände oder Unfälle verursachen könnten. Wenn die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 40 km/h überschritten wird. Wenn das Kraftfahrzeug an Stoppschildern nicht zum Stillstand gebracht wird, eine rote Ampel missachte wird, oder einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen wird. Bei Überholen auf der Gegenfahrbahn in Kurven, Tunneln oder anderen schlecht einsehbaren Orten, sowie beim Fahren im Rückwärstgang auf Autobahnen oder Schnellstrassen.
Drei Punkte Abzug gibt es bei Überschreitung der zugelassenen Geschwindigkeit um etwa vierzig Stundenkilometer, bei unerlaubter Richtungsänderung, bei Nichteinhalten des Sicherungsabstands, bei Fahren ohne Sicherheitsgurt, bzw. Helm, sowie beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer.

Immerhin noch zwei Punkte verliert, wer verkehrsbehindernd und an unerlaubten Stellen parkt, wer Geräte zum Entdecken von Radarkontrollen benutzt, wer mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs ist, wer ein Kind unter zwölf Jahren als Beifahrer auf dem Motorrad mitnimmt oder wer die zugelassene Geschwindigkeit um etwa dreißig Stundenkilometer überschreitet.

Nur Punkte, oder auch Strafe? -
Zusätzlich zum Punktverlust werden weiterhin Strafen zu zahlen sein. (91-300 Euro bei schweren Delikten, 301-600 bei sehr schweren) sowie Führerscheinentzug von drei Monaten bei schweren Vergehen
Und wenn ich keine Punkte mehr habe? -
Wer alle zwölf Punkte verloren hat, ist seinen Führerschein für mindestens 3 Monate los und muss zu einer Nachschulung.
Gibt es mehr als 12 Punkte? -
Vorbildliche Autofahrer werden belohnt, nach drei Jahren erhalten sie zu den anfänglichen 12 Guthabenpunkten zwei weitere Punkte hinzu, nach weiteren drei Jahren nochmals einen Punkt. (bis max. 15 Punkte)
Kann ich mir Punkte zurückholen? -
Zurückholen kann man sich vier verlorene Punkte über 12stündige Sensibilisierungs- oder Verkehrserziehungskurse.
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